Was und wie wir fördern - Förderung gemeinnütziger Projekte

Verantwortungsvolle und unbürokratische Unterstützung stehen an erster Stelle

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die Förderung von Projekten, die einen positiven Beitrag für die Natur und die Gesellschaft leisten – dabei sind uns auch kleine, regional verankerte Projekte im Raum Stuttgart willkommen.

So fördern wir – das sind unsere Prinzipien

Mit unserer Stiftung möchte unser Stifter Eberhard Rommel seiner sozialen Verantwortung als Unternehmer nachkommen. Deshalb unterstützen wir gemeinnützige Projekte und Initiativen, die unserer Satzung sowie den dort genannten Förderzwecken entsprechen. Antragsberechtigt sind nur gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Stiftungen und steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Aufgrund der Herkunft unseres Stifters Eberhard Rommel und seiner Verbindung zur Gottlob-Rommel-Gruppe  liegen uns natürlich Vorhaben im Großraum Stuttgart besonders am Herzen. Wir sind aber auch offen für deutschlandweite Projekte.

Das Förderangebot reicht von Soforthilfe bis zum Stipendium

Wir unterstützen gemeinnützige Projekte und Initiativen beispielsweise durch die Beschaffung von Lehrmitteln oder die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung von Lehrkräften. Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Vergabe von Stipendien, Preisen sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Medizin, Betriebswirtschaft, Bauhandwerk und Bauingenieurwesen.

Aus unserer Historie heraus setzen wir uns zudem für die sozialen Belange von Bauarbeitern und Baufachkräften ein, insbesondere im Bereich des Gesundheitsschutzes. Dies geschieht beispielsweise durch die Unterstützung von Informationsveranstaltungen, Seminaren und Kursen zu Themen wie Arbeitsschutz und Unfallverhütung.

Des Weiteren vertreten wir die sozialen und gesundheitlichen Interessen von am Bau tätigen Beschäftigten und Baufachkräften gegenüber anderen Organisationen und sozialen Gruppen.

Schließlich setzen wir uns für mildtätige Zwecke ein, unter anderem durch die finanzielle Unterstützung von Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen auf Hilfe angewiesen oder wirtschaftlich hilfsbedürftig sind, etwa infolge von Unfällen.

Wichtig zu wissen: Die Eberhard Rommel Stiftung fördert ausschließlich Projekte und Initiativen, aber keine Einzelpersonen.

Unsere Förderbereiche sind folgende:

Reichen Sie Ihr Projekt ein – so einfach funktioniert die Antragstellung:

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Der Förderantrag wird von unserem Kuratorium geprüft

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Nach Prüfung erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung

FAQs - Allgemein

Was ist die Eberhard Rommel Stiftung?

Die Eberhard Rommel Stiftung ist eine eigenständige Rechtsträgerin und besitzt einen festgelegten Satzungszweck, der ihre Tätigkeiten und Ziele bestimmt. Sie ist auf Dauer angelegt und kann so über viele Generationen hinweg bestehen bleiben. Die Eberhard Rommel Stiftung wird von einem Vorstand und einem Kuratorium geleitet, die für die Umsetzung der Stiftungsziele verantwortlich sind und insbesondere die Entscheidungen über die Vergabe der Stiftungsmittel treffen.

Wer kann einen Antrag auf Förderung bei der Eberhard Rommel Stiftung stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Vereine
  • Stiftungen
  • steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts
Welche Voraussetzung muss mein Projekt für eine Förderung durch die Eberhard Rommel Stiftung erfüllen?

Es werden Fördermittel an Projekte von gemeinnützigen Organisationen wie z. B. gemeinnützige Aktiengesellschaften (gAG), gemeinnützige GmbHs (gGmbHs) oder gemeinnützige eingetragene Vereine in Deutschland vergeben. Organisationen und Körperschaften, die ihren Sitz im Ausland haben, müssen alle Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen. Des Weiteren müssen die Projekte den in der Satzung festgelegten Förderzwecken der Eberhard Rommel Stiftung entsprechen. Die Eberhard Rommel Stiftung unterstützt keine Einzelpersonen. Über die Förderung eines Projektes entscheidet stets das Kuratorium der Stiftung nach eigenem Ermessen.

Wie wirtschaftet die Eberhard Rommel Stiftung?

Die Eberhard Rommel Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben. Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben. Unsere Stiftung ist auch für zukünftige Generationen gedacht und kann grundsätzlich nicht aufgelöst werden.

Welches Ziel verfolgt die Eberhard Rommel Stiftung?

Der Stifter Eberhard Rommel gibt das Ziel der Stiftung vor: „Ich möchte der Gesellschaft etwas zurückgeben. Es geht darum, Gutes zu tun, so lange man es kann. Unsere Stiftung soll dabei helfen, die Spaltung der Gesellschaft zu überwinden und gemeinnützige Institutionen zu unterstützen, die dieses bewirken können“, so Eberhard Rommel. Weitere Informationen finden sich unter Über uns“.

Was macht die Eberhard Rommel Stiftung so besonders?

Neben der Sicherung des Fortbestandes sowie der Unabhängigkeit der Gottlob-Rommel-Gruppe durch die Hauptgesellschafterin Eberhard Rommel Stiftung, ist es der weite Spannungsbogen der Stiftungsaktivitäten in der Gesellschaft: Er reicht von der Hilfe und Unterstützung bedürftiger Menschen bis über das Setzen von Akzenten, damit Hilfe zur Selbsthilfe führt und sich daraus vielleicht sogar Eigeninitiative entwickelt. Ein weiteres Merkmal ist, dass wir darauf achten, dass unsere Hilfe direkt beim Empfänger ankommt und die von uns unterstützten Projekte effizient umgesetzt sowie erfolgreich abgeschlossen werden können.